Steuern gestalten „wie die Großen“

Die besten Steuergestaltungen für Unternehmer und Immobilieninvestoren

Ziel einer Steuergestaltung muss es sein, die Steuerlast zu senken bzw. sie am besten ganz zu vermeiden. Wir beraten Sie in alle Richtungen, denn es gibt unzählige Gestaltungsmöglichkeiten. Abhängig von Ihrer Ausgangssituation finden wir die für Sie beste Lösung.

Da wir Ihnen keine vorgefertigten 08/15-Konzepte überstülpen, finden Sie an dieser Stelle nur einige mögliche Gestaltungsansätze.

Lassen Sie sich im persönlichen Gespräch individuell beraten.

Holdingstrukturen

Holdingstrukturen sind nicht nur für Konzerne geeignet.

Sie benötigen nicht sämtliche Gewinne Ihrer Gesellschaft für Ihre private Lebensführung oder Sie beabsichtigen, Ihr Unternehmen in der Zukunft zu verkaufen? Dann sollten Sie auf jeden Fall über eine Holdingstruktur nachdenken. Die Ausschüttung bei der Holding wird lediglich mit 1,5 % besteuert, während die Ausschüttung bei Ihnen persönlich mit einem Steuersatz von 25 % besteuert wird.


Genossenschaften

Die meisten kennen Genossenschaften nur von ihrer örtlichen Volks- und Raiffeisenbank. Wussten Sie, dass man Genossenschaften mit nur 3 Mitgliedern gründen kann? Genossenschaften sind ein spannendes Instrument um:

  • Erbschaftsteuerbelastung deutlich zu minimieren bzw. zu vermeiden,
  • Kosten der privaten Lebensführung steuerlich abzusetzen und
  • Mieteinnahmen steuerfrei zu realisieren.

Familienstiftung in Deutschland

Die Familienstiftung ist kein typisches Steuersparmodell. Trotzdem kann sich die Einrichtung steuerlich lohnen. Neben steuerlichen Vorteilen in der Erbschaftsteuer sowie bei Immobilieninvestitionen bietet die Familienstiftung vor allen rechtliche Vorteile:

  • Langfristiger Zusammenhalt des Vermögens
  • Förderung der Familienmitglieder

Stiftung in Liechtenstein

Eine Stiftung in Liechtenstein vereint die Themen Steuern sparen und Vermögensschutz. Neben steuerlichen Vorteilen in der Erbschaftsteuer sowie bei der Besteuerung von Kapitalvermögen und Kryptowährungen bietet die Stiftung vor allen rechtliche Vorteile:

  • Langfristiger Zusammenhalt des Vermögens
  • Förderung der Familienmitglieder

Auslandsinvestment

Sie haben eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte im Ausland? Hier gibt es zwei Wege, die Steuerbelastung deutlich zu reduzieren:

  1. Aufbau einer Personengesellschaft-Holdingstruktur mit Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft zur Vermeidung von Quellensteuer und Kapitalertragssteuer.
  2. Gründung einer EWIV. Hierdurch wird die Steuerbelastung auf das Ausland verlagert.

Im Ausland unterstützen wir Sie zusammen mit unseren Partnern.


Familien-KG

Eine Familien-KG wird eingesetzt, um die Einkommensteuerbelastung deutlich zu senken. Sie dient als Gestaltungsmittel, um nahe Angehörige am eigenen Unternehmen zu beteiligen und dabei noch Steuern zu sparen. Sollen minderjährige Kinder beteiligt werden, bietet sich die Rechtsform der KG vor allem deshalb an, weil eine kapitalmäßige Beteiligung eines Kindes eine Aufteilung des Gewinns bewirkt, ohne dass hierdurch die Geschäftsführung der Eltern beschränkt wird.


Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Der IAB ermöglicht es Ihnen, im ersten Jahr 50 % und im zweiten Jahr 20 % Abschreibung auf zukünftige Investitionen vorzunehmen. Er lohnt sich besonders dann, wenn Sie schwankendes Einkommen haben und wenn Sie Ihre Investition komplett fremd finanzieren. Sollten Sie die Gewinn- bzw. Vermögensgrenzen für die Bildung überschritten haben, ist dies kein Problem. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn trotzdem in Anspruch nehmen können und finden mit Ihnen zusammen das optimale Investment.


Immobilien

Die richtige Steuergestaltung bei Immobilien ist immer abhängig von zwei Dingen, von der Immobilie selbst und von Ihrer Strategie. Sind Sie ein langfristig agierender Bestandshalter und wollen Sie weitere Immobilien erwerben? Dann empfiehlt sich in den meisten Fällen eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Sind umfangreiche Renovierungen oder eine Sanierung geplant, macht es Sinn, die Aufwendungen mit anderen Einnahmen zu verrechnen. Unsere Ziele sind es,

  • die Abschreibung zu erhöhen,
  • die Grunderwerbsteuer zu senken,
  • die Einnahmen möglichst gering zu besteuern und
  • die Aufwendungen direkt abzuziehen.

Wegzugsbesteuerung vermeiden

Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und wegzieht, wird so besteuert, als ob er die Anteile zum Verkehrswert verkauft hätte. Das gleiche passiert, wenn Sie Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft erben und im Ausland ansässig sind. Auf die richtige Rechtsform Ihres Vermögens kommt es an, damit Sie mobil und flexibel bleiben. Wir beraten Sie u.a. dazu,

  • wie Sie eine Wegzugsteuer durch die richtige Gestaltung vermeiden können,
  • wie Ihnen dennoch die Erträge aus dem Vermögen zustehen und
  • wie Sie die Anteile bei Bedarf wiederbekommen.

Sonstige Gestaltungen und Tricks
(kleine Auswahl)

  • Nettolohnoptimierung (Erholungsbeihilfen, Sachbezüge, Zuschüsse usw.)
  • Rückstellung optimal ausnutzen
  • Aushilfstätigkeit von Familienangehörigen
  • Wertberichtigung der Forderungen vornehmen
  • Degressive Abschreibungen
  • Lizenzgebühren
  • Double Dip Strukturen
  • Sitzverlegung in Gewerbesteueroasen
  • Sitzverlegung ins Ausland
  • Verlagerung der Gewinne ins Folgejahr